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Klage des Naturschutzbundes Deutschland gegen Bau einer Hähnchenmastanlage im Strausberger Ortsteil Hohenstein abgewiesen

- Erschienen am 07.12.2020 - Pressemitteilung 010-20

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 29. Oktober 2020 (Az.: VG 5 K 2511/18) eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland gegen einen Genehmigungsbescheid des Landesumweltamtes für Umwelt abgelehnt.
Das Landesumweltamt für Umwelt hat auf Antrag eines Landwirtschaftsbetriebes die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage in Hohenstein, einem Ortsteil von Strausberg, genehmigt. Die hiergegen durch den Naturschutzbund Deutschland erhobene Klage wurde als unbegründet abgelehnt. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die durch das Landesamt für Umwelt erteilte Genehmigung der Anlage formell und materiell rechtmäßig sei. Es lägen weder verfahrensrechtliche noch immissionsschutzrechtliche oder bauplanungsrechtliche Verstöße vor, welche zur Aufhebung der Genehmigung führen könnten. Es handele sich bei der Betreiberin der Anlage um ein landwirtschaftliches Unternehmen, das im Hinblick auf die einschlägigen Normen des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes einen Anspruch auf Errichtung der Anlage habe. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten würden die von der geplanten Anlage voraussichtlich hervorgerufen Geruchs- und Lärmimmissionen die relevanten Grenzwerte nicht überschreiten. Auch würde der Bau und der Betrieb der Anlage keine geschützten Biotope beeinträchtigen.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Rechtsmittel (Antrag auf Zulassung der Berufung) eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Oktober 2020, VG 5 K 2511/18