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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) weist Eilantrag gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) ab

- Erschienen am 14.01.2021 - Presemitteilung 001-21

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 12. Januar 2021 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung („Eilantrag“) eines Mitbewerbers gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) abgelehnt. Der Amtsausschuss des Amtes Joachimsthal (Schorfheide) hatte am 16. Dezember 2020 den Eberswalder Rechtsanwalt Hans-Joachim Blomenkamp zum neuen Amtsdirektor gewählt; die Ernennung ist für den 1. Februar 2021 vorgesehen. Gegen diese Wahl hatte sich mit dem nunmehr abgelehnten Eilantrag einer der Mitbewerber um den Posten gewandt, der in einer Vorauswahl des Amtsausschusses nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war und deshalb als möglicher Wahlvorschlag ausschied. Das Verwaltungsgericht ist in seinem Beschluss zu dem Ergebnis gelangt, dass das vom Amtsausschuss gewählte Verfahren einschließlich einer Vorauswahl rechtlich nicht zu beanstanden sei. Die Entscheidung darüber, zu welchem der Bewerber die einzelnen Mitglieder des Amtsausschusses ein Vertrauensverhältnis aufbauen wollen, unterliege inhaltlich keiner gerichtlichen Kontrolle.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. Januar 2021 - VG 2 L 630/20 -