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Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen den Probebetrieb von Anlagen im Tesla-Werk in Grünheide beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingegangen

- Erschienen am 17.06.2021 - Pressemitteilung 009-21

Beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ging am 16. Juni 2021 ein Eilantrag zweier anerkannter Naturschutzvereine gegen eine am 1. Juni 2021 vom Landesamt für Umwelt Brandenburg erteilte Genehmigung für die „Zulassung vorzeitigen Beginns“ auf dem Gelände des Tesla-Werkes in Grünheide ein.

Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 1. Juni 2021 hat das Landesamt für Umwelt Tesla den Test von Anlagen und Aggregaten der Betriebseinheiten Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau zur Feststellung der ordnungsgemäßen Installation gestattet. Gegen die - mit zahlreichen Auflagen versehene - Genehmigung der „Zulassung vorzeitigen Beginns“ haben zwei anerkannte Naturschutzverbände Widerspruch eingelegt und am 16. Juni 2021 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Eilrechtschutz beantragt.

Der Antrag ist dem Landesumweltamt Brandenburg und der Tesla Manufacturing Brandenburg SE zugestellt worden. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Ein konkreter Entscheidungstermin kann nicht mitgeteilt werden. Nach Beiziehung der Verwaltungsvorgänge des Landesamtes für Umwelt, dem Eingang der Stellungnahmen der Beteiligten und der umfassenden Prüfung des Sachverhaltes wird das Verwaltungsgericht durch Beschluss entscheiden. Nach Zustellung der Entscheidung an die Beteiligten wird eine weitere Presseerklärung folgen.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen: VG 5 L 224/21