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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18. April 2023

Die Brandenburgischen Verwaltungsgerichte sind bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de

Die brandenburgische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist bemüht, die Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dieser Webauftritt wird derzeit überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
9..2.1.2 Keine Tastaturfalle
9.1.4.13 Eingblendete Inhalte bedienbar
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
9.4.1.1 Korrekte Syntax
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

Kompatibilität mit Browsern

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de aufgefallen? Dann melden Sie uns diese bitte über eine E-Mail an redaktion@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de.

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Logenstraße 13
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 335 5556 0

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Lan-des Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
Telefon: 0331/866-5048

Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18. April 2023

Die Brandenburgischen Verwaltungsgerichte sind bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de

Die brandenburgische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist bemüht, die Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dieser Webauftritt wird derzeit überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

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Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
9..2.1.2 Keine Tastaturfalle
9.1.4.13 Eingblendete Inhalte bedienbar
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
9.4.1.1 Korrekte Syntax
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

Kompatibilität mit Browsern

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de aufgefallen? Dann melden Sie uns diese bitte über eine E-Mail an redaktion@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de.

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Logenstraße 13
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 335 5556 0

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Lan-des Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
Telefon: 0331/866-5048

Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de