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Geschichte der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsrechtspflege im Land Brandenburg kann auf eine lange, wenn auch nicht ununterbrochene Tradition zurückblicken, die ihre Anfänge in Preußen ab 1872 hat. Von den Nationalsozialisten faktisch beseitigt, hat es in Brandenburg Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Staatsgewalt, obwohl ursprünglich sogar in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik noch vorgesehen - von der kurzzeitigen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam (von 1947 bis 1952) abgesehen -, erst wieder ab Mitte 1989 gegeben. Die seinerzeit eingeräumte Kontrolle staatlichen Handelns bestand allerdings nur sehr eingeschränkt und war auf sehr wenige Fälle beschränkt. Im Zuge der sich abzeichnenden Wiedervereinigung sind die Rechtsschutzmöglichkeiten zum 1. Juli 1990 erheblich erweitert worden. Seit dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes ist der Verwaltungsrechtsschutz wie in den sogenannten alten Ländern gewährleistet. Zum 01. Januar 1993 hat der Landesgesetzgeber die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch organisatorisch verselbständigt.

Die Verwaltungsrechtspflege im Land Brandenburg kann auf eine lange, wenn auch nicht ununterbrochene Tradition zurückblicken, die ihre Anfänge in Preußen ab 1872 hat. Von den Nationalsozialisten faktisch beseitigt, hat es in Brandenburg Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Staatsgewalt, obwohl ursprünglich sogar in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik noch vorgesehen - von der kurzzeitigen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam (von 1947 bis 1952) abgesehen -, erst wieder ab Mitte 1989 gegeben. Die seinerzeit eingeräumte Kontrolle staatlichen Handelns bestand allerdings nur sehr eingeschränkt und war auf sehr wenige Fälle beschränkt. Im Zuge der sich abzeichnenden Wiedervereinigung sind die Rechtsschutzmöglichkeiten zum 1. Juli 1990 erheblich erweitert worden. Seit dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes ist der Verwaltungsrechtsschutz wie in den sogenannten alten Ländern gewährleistet. Zum 01. Januar 1993 hat der Landesgesetzgeber die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch organisatorisch verselbständigt.