Herzlich Willkommen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Aktuell bestehende Beschränkungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-Cov-2
Im gesamten Gerichtsgebäude sind der Mindestabstand von 1,5 m sowie die vom Robert-Koch-Institut allgemein empfohlenen Hygienevorschriften (s. www.rki.de) zu beachten. Sollte der Mindestabstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, ist von den Besuchern eine mitzubringende medizinische Maske (u.a. OP-Maske) oder eine in der Anlage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bezeichnete Atemschutzmaske (u.a. FFP2-Maske) zu tragen.
Aktuell bestehende Beschränkungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-Cov-2
Im gesamten Gerichtsgebäude sind der Mindestabstand von 1,5 m sowie die vom Robert-Koch-Institut allgemein empfohlenen Hygienevorschriften (s. www.rki.de) zu beachten. Sollte der Mindestabstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, ist von den Besuchern eine mitzubringende medizinische Maske (u.a. OP-Maske) oder eine in der Anlage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bezeichnete Atemschutzmaske (u.a. FFP2-Maske) zu tragen.