Es wird empfohlen, im Gebäude des Verwaltungsgerichts Cottbus eine medizinische bzw. FFP2-Maske zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere wenn mehrere Personen an einem Ort zusammenkommen.
Soweit möglich, sollte von persönlichen Vorsprachen insbesondere in der Rechtsantragstelle abgesehen werden und das Anliegen schriftlich (per Post, per Telefax, per EGVP – nicht per E-Mail) eingereicht werden (Download Formular) oder aber vor dem Aufsuchen der Rechtsantragstelle telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Ehrenamtliche Richter/innen, Verfahrensbeteiligte und Besucher/innen von mündlichen Verhandlungen werden gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor Terminsbeginn zu betreten und danach umgehend wieder zu verlassen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die vom Robert-Koch-Institut allgemein empfohlenen Hygienevorschriften (www.rki.de).