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Geschäftsverteilung


Geschäftsverteilung beim Verwaltungsgericht Cottbus

Aus dem vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Cottbus beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die einzelnen Rechtsprechungsaufgaben verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Die Sachgebiete werden im Geschäftsverteilungsplan zur Präzisierung mit vierstelligen Nummern versehen, die in der bundeseinheitlichen Zählkartenanordnung festgelegt sind. Das Original des Geschäftsverteilungsplans kann im Verwaltungsgericht Cottbus eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie eine herunterladbare Fassung.

Aus dem vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Cottbus beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die einzelnen Rechtsprechungsaufgaben verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Die Sachgebiete werden im Geschäftsverteilungsplan zur Präzisierung mit vierstelligen Nummern versehen, die in der bundeseinheitlichen Zählkartenanordnung festgelegt sind. Das Original des Geschäftsverteilungsplans kann im Verwaltungsgericht Cottbus eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie eine herunterladbare Fassung.

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