Entsprechend der generell geänderten Einschätzung zur aktuellen Gefährdungslage u.a. im Land Brandenburg wird die Anordnung der seit dem 18. März 2020 bestehenden Pandemiestufe 1 für das Verwaltungsgericht Potsdam mit Wirkung vom 25. Mai 2020 aufgehoben. Der allgemeine Dienstbetrieb unterliegt jedoch weiterhin Einschränkungen:
Die Servicezeit bleibt eingeschränkt und umfasst montags bis freitags jeweils die Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Bibliothek ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Auf die geltenden allgemeinen Verhaltensregeln auf dem Gelände des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird hingewiesen (siehe unten unter Download).
Zudem sind gemäß § 7 Absatz 2 der 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung von sämtlichen Besuchern des Verwaltungsgerichts Potsdam beim Betreten des Dienstgebäudes die Kontaktdaten zu erfassen, damit Gesundheitsämter im Infektionsfall nachträglich Infektionsketten nachverfolgen können (Formular siehe unten unter Download).
Entsprechend § 20 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung haben in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Alle Personen haben bei der Nutzung von Personenaufzügen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.