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Ausbildungsmesse26

Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.


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