Elektronischer Rechtsverkehr
Gerichts- und Verwaltungspostfach
In Rechtssachen können Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze als Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach rechtswirksam eingereicht werden. Einzelheiten dazu finden sie auf der Internetseite erv.brandenburg.de.
Die Einreichung kann nach Maßgabe des Paragraf 55a VwGO (z.B. über ein entsprechendes De-Mail-Konto) auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig. Sofern eine Übersendung über das EGVP nicht gewünscht ist, benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die ansonsten üblichen Übermittlungswege.
Der Versand von elektronischen Nachrichten unter der Priorität „eilt“ oder mit dem Wort „Bereitschaftsdienst“ ist keine Garantie für eine Berücksichtigung des Antrags innerhalb des Bereitschaftsdienstes. Es bedarf immer eine telefonische Ankündigung des Antrages.
In Rechtssachen können Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze als Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach rechtswirksam eingereicht werden. Einzelheiten dazu finden sie auf der Internetseite erv.brandenburg.de.
Die Einreichung kann nach Maßgabe des Paragraf 55a VwGO (z.B. über ein entsprechendes De-Mail-Konto) auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig. Sofern eine Übersendung über das EGVP nicht gewünscht ist, benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die ansonsten üblichen Übermittlungswege.
Der Versand von elektronischen Nachrichten unter der Priorität „eilt“ oder mit dem Wort „Bereitschaftsdienst“ ist keine Garantie für eine Berücksichtigung des Antrags innerhalb des Bereitschaftsdienstes. Es bedarf immer eine telefonische Ankündigung des Antrages.
ERV-Schlüssel der brandenburgischen Verwaltungsgerichte
Verwaltungsgericht Cottbus:
safe-sp1-1320400972926-011022524
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder):
safe-sp1-1320386613674-011021875
Verwaltungsgericht Potsdam:
safe-sp1-1319720722011-011002452
Verwaltungsgericht Cottbus:
safe-sp1-1320400972926-011022524
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder):
safe-sp1-1320386613674-011021875
Verwaltungsgericht Potsdam:
safe-sp1-1319720722011-011002452
Elektronischer Rechtsverkehr via DE-Mail
Gerichte und Staatsanwaltschaften ab dem 1.12.2024 nicht mehr per De-Mail erreichbar.
Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften vorübergehend nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürger das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen.
Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich unter:
informieren.
Gerichte und Staatsanwaltschaften ab dem 1.12.2024 nicht mehr per De-Mail erreichbar.
Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften vorübergehend nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürger das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen.
Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich unter:
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