Kreistagsmandat nur bei Wohnsitz im Landkreis
- Erschienen am - PresemitteilungDas Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag des Fraktionsvorsitzenden der AfD im Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Dr. Kappelt abgelehnt.
Der Antragsteller wehrte sich gegen die Feststellung des Kreiswahlausschusses, er habe die Rechtsstellung eines Vertreters im Kreistag verloren, weil er zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht seit mindestens drei Monaten seinen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet gehabt habe.
Die Auffassung des Kreiswahlausschusses unterliege nach summarischer Prüfung keinen Bedenken. Darüber hinaus könne nicht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, sondern nur der Kreiswahlausschuss in Anspruch genommen werden; der Eilantrag habe sich aber gegen den Landkreis gerichtet.
Gegen den Beschluss vom 01. August 2019 – VG 1 L 387/19 – steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg offen.