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Verwaltungsgericht weist Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019 ab

- Erschienen am 02.06.2021 - Pressemitteilung 007-21

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat auf Grund einer mündlichen Verhandlung vom 06. Mai 2021 über die Klage einer Bürgerin der Stadt Cottbus gegen die Kommunalwahlwahl des Jahres 2019 befunden.

Die Klage hatte insgesamt keinen Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Rügen – so in Anlehnung an ein von derselben Klägerin erwirktes Urteil der Kammer zur Kommunalwahl des Jahres 2014 auch die Behauptung, der Zuschnitt der Wahlkreise sei rechtswidrig gewesen – seien teilweise nicht zu prüfen, weil sie außerhalb der maßgeblichen Frist des Kommunalwahlgesetzes erhoben worden seien. Im Übrigen begründeten die Rügen keinen Wahlfehler. Die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 sei damit gültig. 

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Urteil der 1. Kammer vom 06. Mai 2021 (VG 1 K 1641/19).