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Verwaltungsgericht versagt der Stadt Wusterhausen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald

- Erschienen am 04.02.2021 - Presemitteilung 002-21

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat es heute abgelehnt, der Stadt Königs Wusterhausen vorläufigen Rechtsschutz gegen die untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald zu gewähren.

Der von dem Bürgermeister im Namen der Stadt gestellte Eilantrag richtete sich gegen eine kommunalaufsichtsrechtliche Verfügung des Landrates, mit der eine Beanstandung des Bürgermeisters – der sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen ihn wandte – beanstandet wurde. 

Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt:

Der Antrag sei unbegründet, weil die kommunalaufsichtsrechtliche Verfügung aller Voraussicht nach rechtmäßig sei. Es sei unstatthaft, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister zu beanstanden. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses könne nur im Wahlprüfungsverfahren nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz überprüft werden.

Der Beschluss kann mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 04. Februar 2021 (VG 1 L 46/21)

 

gez. Lange

Präsident des Verwaltungsgerichts