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Geschäftslage im Jahr 2021 bei dem Verwaltungsgericht Potsdam

- Erschienen am 05.01.2022 - Pressemitteilung 01/2022

Geschäftslage im Jahr 2021 bei dem Verwaltungsgericht Potsdam

Das Jahr 2021 ist für das Verwaltungsgericht Potsdam durch einen moderaten Rückgang der Neueingänge, hohe Erledigungen, einen Abbau der Gesamtbestände und durch eine Verbesserung der Altersstruktur der noch offenen, aus den Vorjahren stammenden Streitsachen geprägt. Im Einzelnen:

Eingänge: Im Jahr 2021 sind insgesamt 4.109 Verfahren* (davon 1.041 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) neu eingegangen. Das liegt um rund 16 % unter den Eingängen im Vorjahr (4.865 Verfahren). Rund 38 % der Neueingänge entfielen 2021 auf das Asylrecht mit insgesamt 1.550 Verfahren (nach 2.003 Asyleingängen in 2020).

Erledigungen: Erledigt werden konnten 2021 insgesamt 5.107 Verfahren, davon 2.617 Asylsachen. Damit konnte das hohe Niveau des Vorjahres (5.049 Erledigungen) sogar noch etwas weiter gesteigert werden. Die Zahl der Erledigungen überstieg im Ergebnis sehr deutlich diejenige der Neueingänge.

Bestände und Altverfahren: Der Bestand an unerledigten Streitsachen konnte 2021 deutlich um über 1.000 Verfahren reduziert werden. Ende 2021 waren noch 8.328 Verfahren (davon 4.117 Asylsachen) anhängig, Ende 2020 lag die Zahl der anhängigen Verfahren noch bei 9.336 (davon 5.192 Asylsachen).

Positiv ist besonders, dass die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam im Jahr 2021 über 2.418 Verfahren erledigen konnten, die bis Ende 2019 eingegangen waren. Damit hat sich die Altersstruktur der Bestände erstmals seit Jahren wieder verbessert. Im Ergebnis waren von den Ende 2021 anhängigen 8.328 Verfahren

• 4.059 Verfahren (48,7 %) älter als zwei Jahre und davon allerdings
• 2.775 Verfahren (33,3 %) älter als drei Jahre.

Auch bei den überjährigen Anhängen, also den Verfahren mit einer Anhangsdauer von mindestens 12 Monaten, konnte eine positive Entwicklung erreicht werden: Ende 2021 waren 5.905 der unerledigten Verfahren länger als 12 Monate anhängig, Ende 2020 lag diese Zahl noch bei 6.477 Verfahren.

Personalausstattung: Der richterliche Personalbestand belief sich im Jahresschnitt 2021 auf 46,83 Richterarbeitskräfte und lag damit knapp über dem Schnitt des Vorjahres (46,47). Aufgrund der moderaten Eingangsentwicklung ist das Gericht damit weiterhin personell so gut ausgestattet, dass sich im Jahr 2022 noch größere Fortschritte bei dem Abbau der (teils stark) überalterten Anhänge aus den Vorjahren erzielen lassen sollten.

Verfahrenslaufzeiten bei Klageverfahren: Die 2021 erledigten Klageverfahren (einschließlich Asyl) weisen im Durchschnitt eine Laufzeit von 29,8 Monaten auf (bei streitiger Entscheidung wie insbesondere durch Urteil: 40,3 Monate, bei unstreitiger Entscheidung wie etwa durch Vergleich, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung: 20,7 Monate). In 2020 lag die durchschnittliche Laufzeit noch bei 22,5 Monaten. Der Anstieg der Verfahrenslaufzeiten beruht darauf, dass 2021 eine höhere Zahl von schon deutlich überalterten Verfahren erledigt wurden, nämlich 2.418 Sachen, die bereits bis Ende 2019 eingegangen waren. Da in die Berechnung der Laufzeiten nur die Dauer der Verfahren einfließt, die tatsächlich erledigt worden sind, führt eine überproportionale Erledigung älterer Sachen zu einem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer.

Verfahrenslaufzeiten bei Eilverfahren: Eilverfahren sind 2021 im Durchschnitt nach 2,9 Monaten erledigt worden; dies stellt gegenüber dem Vorjahr (2,2 Monate) einen moderaten Anstieg dar.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Jan Bodanowitz, zieht dieses Fazit:

„Im Jahr 2021 konnte die Trendwende erreicht und erstmals seit Jahren wieder eine Verbesserung der Altersstruktur des Verfahrensbestandes erzielt werden. Dieser Prozess muss nun so lange fortgeführt werden, bis die noch immer bestehende Schieflage beseitigt ist und dem Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht (Artikel 52 Absatz 4 der Landesverfassung) flächendeckend Rechnung getragen werden kann. Dies ist keine leicht zu bewältigende Aufgabe. Knapp die Hälfte der 2021 unerledigt gebliebenen Verfahren, nämlich etwas über 4.000 Sachen, sind schon bis Ende 2019 eingegangen. Das Gericht ist inzwischen aber personell gut dafür aufgestellt, die schon verfassungskritisch überalterten Verfahrensbestände nachhaltig in den Griff bekommen zu können. Daher sollten sich in 2022 noch weitergehende Fortschritte erzielen lassen.“


* Zahlenangaben – auch im Folgenden – einschließlich sog. sonstiger Verfahren, die in der amtlichen Justizstatistik außer Betracht bleiben, sowie einschließlich des Berufsgerichts für Heilberufe.