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Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen die Festsetzung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeiträgen durch die Stadt Eberswalde erfolgreich

- Erschienen am 05.02.2020 - Presemitteilung 001.20

Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen die Festsetzung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeiträgen durch die Stadt Eberswalde erfolgreich

Mit Beschluss im einstweiligen Rechtschutzverfahren vom 23. Januar 2020 (Aktenzei-chen: VG 7 L 417/19) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden, dass die Stadt Eberswalde sanierungsrechtliche Ausgleichsbeiträge für das Gebiet „Stadt-zentrum Eberswalde“ rechtswidrig festgesetzt hat und daher die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Festsetzung der Ausgleichsbeiträge anzuordnen war. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hat festgestellt, dass die Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Eberswalde“ in der zu Grunde liegenden Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes jedenfalls teilweise unwirksam ist, da sie hinsichtlich des Gebietes westlich der Wilhelmstraße aus formellen Gründen zu unbestimmt ist. Die konkrete Ausdehnung des Sanierungsgebiets lässt sich der anzuwendenden Satzung nicht eindeutig entnehmen.
Gegen den Beschluss hat die Stadt Eberswalde Beschwerde eingelegt, über die durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wird.