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Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt über die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden am 13. Juli 2023

- Erschienen am 05.07.2023 - Pressemitteilung 004-23

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus wird am

Donnerstag, den 13. Juli 2023, 10:30 Uhr im Sitzungssaal D

in einem von insgesamt zehn anhängigen Verfahren über die Klage einer Gemeinde gegen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mündlich verhandeln.

Streitig ist ein Bescheid des Beklagten, der das Gemeindegebiet der klagenden Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (Landkreis Dahme-Spreewald) auf Antrag des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden – ein Gremium des Landtages, der im Wesentlichen zur Aufgabe hat, die Rechte dieser Volksgruppe zu wahren – zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden erklärt.

Die Klägerin rügt im Wesentlichen, das Sorben/Wenden-Gesetz verletze die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden und der Beklagte habe seine Auffassung nicht hinreichend durch Tatsachen untersetzt.

 Vogt

Pressesprecher