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Einrichtung einer weiteren Kammer für Asylverfahren betreffend Afghanistan

- Erschienen am 07.08.2017 - Presemitteilung 010-17

Das Verwaltungsgericht Cottbus richtet ab August 2017 eine zweite Kammer ein, die sich der Bearbeitung von Klagen afghanischer Asylbewerber widmen soll.

Seit Anfang dieses Jahres haben die Klagen afghanischer Staatsangehöriger gegen Ablehnungen ihrer Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dramatisch zugenommen. Gingen im ersten Halbjahr 2016 noch 21 Asylklagen afghanischer Staatsangehöriger beim Verwaltungsgericht Cottbus ein, stieg die Zahl dieser Eingänge im ersten Halbjahr 2017 auf 480. Um die Funktionsfähigkeit der bisher für das Herkunftsland Afghanistan zuständigen Kammer, die daneben das Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Straßenrecht sowie die Asylklagen aus den meisten afrikanischen Ländern betreut, zu erhalten, sah sich das Präsidium des Verwaltungsgerichts veranlasst, eine weitere Kammer mit Asylklagen betreffend Afghanistan zu betrauen. Die neu für das Asylland Afghanistan zuständig gewordene Kammer bearbeitet diese Asylverfahren zusätzlich zu baurechtlichen Klageverfahren und stark überalterten Klagen gegen Straßenausbaubeitragsbescheide.