Toolbar-Menü

Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sog. „Islamischen Staates“

- Erschienen am 07.09.2020 - Pressemitteilung 07/2020

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 4. September 2020 den Eilantrag eines russischen Staatsangehörigen, mit dem er die Aussetzung seiner Abschiebung erreichen wollte, abgelehnt. 

Der Antragsteller ist im Jahr 2017 vom Kammergericht Berlin u. a. wegen Unterstützung des sog. „Islamischen Staates“ (IS) und der Billigung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Vor seiner Festnahme im Oktober 2015 hatte der Antragsteller Kontakte zur radikal-salafistischen Szene in Berlin und hielt sich u. a. in dem mittlerweile verbotenen Verein Fussilet 33 in Berlin-Moabit auf, zu dem auch der Attentäter auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, Anis Amri, enge Verbindungen unterhielt.

Wegen der Unterstützung des IS hat die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antragsteller ausgewiesen und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Der Antragsteller soll, nachdem er seine Freiheitsstrafe voll verbüßt hat, abgeschoben werden. Seinen dagegen gerichteten Antrag hat er im Wesentlichen mit einer psychischen Erkrankung und Selbstmordneigung begründet. Im Hinblick darauf hat die Kammer den Antrag mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Abschiebung in ständiger ärztlicher Begleitung erfolgen und der Antragsteller in Russland einem Arzt übergeben werden muss.

Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

VG Potsdam, Beschluss vom 4. September 2020 - VG 8 L 761/20