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Klagen gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Güllebehälters in Altwustrow (Aktenzeichen VG 7 K 11018/18 und VG 7 K 2677/18) - Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

- Erschienen am 08.03.2024 - Pressemitteilung 006.24

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) verhandelt am Donnerstag, den 14. März 2024, um 10.15 Uhr in Saal III in öffentlicher Sitzung über die Klagen zweier Anwohner aus Altwustrow (Gemeindeteil im Ortsteil Wustrow der amtsangehörigen Gemeinde Oderaue).

Anlass der Klage ist eine Baugenehmigung, die der Landrat des Landkreises MärkischOderland der Beigeladenen erteilt hat. Die Beigeladene, ein landwirtschaftliches Unternehmen, hat in Ausnutzung der Baugenehmigung am Rande von Altwustrow einen ca. sechs Meter hohen Güllebehälter errichtet, der einen Außendurchmesser von ca. 38 m hat. Gegen diese Baugenehmigung gehen die Kläger vor, die insbesondere unzumutbare Geruchsimmissionen befürchten.