Keine Verlegung der Sitzung des Haupt- u. Wirtschaftsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) wegen Corona
- Erschienen am - PresemitteilungDas Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Mitglieds des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) abgelehnt. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die heutige Sitzung um mindestens drei Wochen verschoben wird oder dass sie nur unter bestimmten, von ihm bezeichneten Anforderungen stattfinden kann.
Der Antragsteller habe schon nicht hinreichend dargelegt, dass es ihm unter Berücksichtigung aller ihm persönlich zumutbaren Schutzmaßnahmen und der Raumsituation unmöglich wäre, an der Sitzung teilzunehmen, ohne einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt zu sein. Nach Aktenlage könne in dem Sitzungssaal der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Weiteres eingehalten werden.
Im Übrigen stützte die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg das Begehren nicht, denn hierdurch bleibe das Selbstorganisationsrecht der kommunalen Vertretungskörperschaften unberührt, und es obliege dem Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) als Ausschussvorsitzende darüber zu befinden, ob und hinsichtlich welcher Tagesordnungspunkte die Einberufung der Sitzung erforderlich sei. Schließlich stehe es jedem Ausschussmitglied nach Beginn der Sitzung frei zu beantragen, dass Tagesordnungspunkte abgesetzt werden oder dass der Ausschuss seine Zuständigkeit teilweise auf die Hauptverwaltungsbeamtin überträgt.
Gegen den Beschluss vom 08. April 2020 (VG 1 L 175/20) ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statthaft.
Dr. Nocon