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Sitzungspolizeiliche Anordnung für die mündliche Verhandlung am 23. November 2023 in dem Klageverfahren der Haasenburg GmbH gegen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

- Erschienen am 08.11.2023 - Pressemitteilung 013-23

Der Vorsitzende der 8. Kammer hat am 07. November für die benannte mündliche Verhandlung im Hinblick auf das zu erwartende gesteigerte Medien- und Publikumsinteresse zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der mündlichen Verhandlung nach § 55 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit § 176 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Folgendes angeordnet:

„Im Sitzungssaal D des Verwaltungsgerichts ist die Anzahl der Sitzplätze für Vertreter der Presse und anderer Medien sowie für sonstige Zuhörer auf 25 Plätze beschränkt.

Es dürfen nur so viele Personen eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Für die Presse und andere Medien wird ein Kontingent von zwölf Plätzen reserviert, die in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts vergeben werden.

Sollte dieses Kontingent durch die erfolgten Anmeldungen nicht ausgeschöpft sein, werden die verbliebenen Plätze bis 5 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung freigehalten und in der Reihenfolge des Eintreffens der jeweiligen nicht angemeldeten Medienvertreter im Gerichtsgebäude vergeben werden; sofern danach ein Platz dieses Kontingents nicht in Anspruch genommen worden ist, kann er an sonstige Zuhörer vergeben werden.

Die für sonstige Zuhörer zur Verfügung stehenden Plätze werden ebenfalls nach der Reihenfolge des Eintreffens der jeweiligen Personen im Gerichtsgebäude vergeben.“

Cottbus, den 08. November 2023

(Vogt)