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Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt am 21. Januar 2026 eine Klage gegen den Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde wegen der Nutzung eines Dienstfahrzeuges für private Zwecke

- Erschienen am 10.12.2025 - Presemitteilung 009.25

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) verhandelt am Mittwoch, den 21. Januar 2026, um 10.00 Uhr in Saal III, in öffentlicher Sitzung über die Klage (Aktenzeichen: VG 2 K 482/23) des Bürgermeisters der Stadt Bad Freienwalde gegen die Stadt Bad Freienwalde.

Gegenstand der Klage ist ein Bescheid der Stadt Bad Freienwalde, mit dem die Stadt Bad Freienwalde vom Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde wegen der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs auf der Grundlage von beamten- bzw. besoldungsrechtlichen Vorschriften eine Rückforderung in Höhe von 20.013,91 Euro geltend macht. Der Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde beruft sich darauf, dass ihm durch die Stadtverordnetenversammlung die Nutzung eines Dienstwagens (auch) für private Zwecke gestattet wurde und ihm auch im Übrigen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei.