Presseerkärung zur Geschäftslage 2021 des Verwaltungsgerichts Cottbus - Altverfahren mit Anhang von über 3 Jahren gegenüber Jahresanfang halbiert
- Erschienen am - Presemitteilung2021 gingen 1755 Streitverfahren beim Verwaltungsgericht ein. Gegenüber dem Vorjahr (2680 Eingänge) sind es 34% weniger erhobener Klagen und Eilverfahren. Dieser Rückgang ist neben wohl pandemiebedingt gedämpfter Behördenaktivität, insbesondere im Abgabenrecht, auch auf migrationsbedingte Schwankungen bei Asyleingängen zurückzuführen. Während 2020 noch 1066 neue Asylsachen – 40% aller neuen Verfahren - eingingen, waren es 2021 nur 665 neue Asylklagen und Eilverfahren, was einen Rückgang um knapp 37% ausmacht.
Demgegenüber konnten 2651 Verfahren erledigt werden, so dass der Gesamtbestand unerledigter Verfahren, der sich zum Jahresende 2020 auf 4437 belief, um 895 und damit um 20 % auf 3542 Verfahren verringert werden konnte. Im Juni 2018 betrug der bislang einmalige Höchststand des Gerichts noch 6008 Verfahren, also das 1,7-fache.
Die Arbeitskraft wurde vorrangig genutzt, um die Anzahl der besonders alten Klageverfahren, nämlich derjenigen, die zu Jahresanfang länger als 3 Jahre anhängig waren, von 1407 auf 658 und damit um 53,2 Prozent zu verringern.
Die in den Jahren der personellen Unterbesetzung in diesem Bereich aufgebauten Rückstände konnten erstmals wieder etwa auf das Niveau von Ende 2017 zurückgeführt werden, allerdings sind 2021 über 500 Sachen in diesen Bereich der sehr alten Verfahren hineingewachsen.
Hierzu führt der Präsident des Verwaltungsgerichts Thomas Lange aus:
„Trotz aller fortbestehenden Erschwernisse durch die Covid-19-Pandemie ist es uns gelungen, die Rechtsprechung – auch durch die Verhinderung von Infektionen im Gericht – nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern den Verfahrensanhang, insbesondere durch die Reduktion von Altverfahren, gesteigert abzubauen. Die zuvor deutliche Personalaufstockung im nichtrichterlichen Bereich und vor allem Proberichterinnen und Proberichtern, die teilweise über ein Drittel der Richterschaft ausmachten, hat sowohl bei den erfahrenen als auch den neuen Kollegen viel Zeit und Kraft für die Einarbeitung gekostet, was unter den Bedingungen des Homeoffice besonders im Hinblick auf die für den Richterberuf notwendigen Fertigkeiten schwierig war. Dennoch konnte im Jahr 2021, wie bereits im Vorjahr teilweise begonnen, die Zahl der mehrere Jahre alten Verfahren, diesmal sehr deutlich, reduziert werden. Zu verdanken ist dies der in den vergangenen Jahren durch das Ministerium der Justiz erfolgten personellen Verstärkung und der Einsatzbereitschaft der Richterschaft und der nichtrichterlichen Beschäftigten sowie flexiblen Antworten auf die pandemiebedingten Herausforderungen.“
Dr. Nocon