Toolbar-Menü

Verwaltungsgericht weist Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme Spreewald ab

- Erschienen am 11.11.2020 - Pressemitteilung 015-20

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 28. Oktober 2020 über zwei Klagen des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald mündlich verhandelt.

Mit den Klagen begehrte der Bürgermeister in gesetzlicher Vertretung der klagenden Stadt Königs Wusterhausen eine Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (VG 1 K 704/20) und eine Streitentscheidung über seine Beanstandung eines Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung (VG 1 K 710/20).

Im Verfahren VG 1 K 710/20 hat der Bürgermeister die Klage zurückgenommen; die Klage zum Aktenzeichen VG 1 K 704/20 wurde abgewiesen. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt: Die Klage sei zwar zulässig, insbesondere sei sie nicht rechtsmissbräuchlich, obwohl der Bürgermeister durch die entscheidungsbefugte Stadtverordnetenversammlung vergeblich zu einer Rücknahme der Klage aufgefordert worden sei. Der geltend gemachte Anspruch bestehe jedoch nicht, weil der Bürgermeister der staatlichen Kommunalaufsicht nicht die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fassung der Haushaltssatzung zur Genehmigung vorgelegt habe. 

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Urteil der 1. Kammer vom 28. Oktober 2020 (VG 1 K 704/20).

Dr. Nocon