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8 neue Richterstellen , 2 neue Kammern, weniger Reste am Jahresende

- Erschienen am 12.02.2020 - Pressemitteilung 001-20

Die Eingänge 2019 betrugen 2382 Verfahren und lagen damit 775 Verfahren unter den Eingängen 2018 (3157) und gleichauf mit 2014 (2380).

 

Mit 1159 machten die Asylsachen mehr als die Hälfte aller Eingänge aus.

Gegenüber dem Referenzjahr 2011, in dem das Gericht zum letzten Mal eine ausgeglichene Bilanz von Eingängen und Erledigungen verzeichnete, haben sich diese Eingänge knapp verachtfacht.

 

Insgesamt wurden 3152 Verfahren, d. h. 182 je Richterarbeitskraft erledigt, gegenüber 179 je Richterarbeitskraft im Jahre 2018.

 

2019 ist das Gericht durch 8 neue Richterstellen personell verstärkt worden. Ende 2019 versehen beim Verwaltungsgericht Cottbus nunmehr 27 Richter ihren Dienst. Diese personelle Aufstockung versetzte das Gericht in die Lage, zwei weitere Kammern zu bilden, womit es auf insgesamt 8 Kammern gewachsen ist. Demgegenüber hatte das Gericht Anfang 2017 noch 5 Kammern mit insgesamt 15 Richtern.

 

Der Verstärkung und der Erledigungsleistung ist zu verdanken, dass die Reste - erstmals seit 2011 – 2019 im Jahresvergleich gesunken sind, nämlich von 5726 (Ende 2018 – Mitte 2018 waren noch über 6000 Reste zu verzeichnen –) auf 4957 (Ende 2019) und damit um 13,42%. Damit überstiegen die Erledigungen die Eingänge um 32 %, die Erledigungsleistung von 2018 wurde um 12,9 % übertroffen.

 

Unbeschadet dieser positiven Entwicklung ist die Vielzahl der unerledigten Verfahren, die seit dem sprunghaften Anstieg der Eingänge 2015 aufgelaufen sind, insbesondere im Hinblick auf ihre Altersstruktur besorgniserregend.

 

Auf jede für Rechtsprechungsaufgaben Ende 2019 zur Verfügung stehende Richterarbeitskraft entfielen noch 287 anhängige Verfahren.

 

Diese auf die personelle Unterbesetzung vergangener Jahre zurückgehende Anhangslast wirkt sich sehr negativ auf die Verfahrensdauer aus. Zwar ist es dem Gericht mit vereinten Kräften gelungen, die Verfahrensdauer in Eilverfahren insgesamt von 3,66 auf 2,43 Monate und in Asylverfahren wegen der Abschieberelevanz von 1,85 auf 1,72 Monate zu verkürzen. Demgegenüber ist aber die Verfahrenslaufzeit bei Klageverfahren bedauerlicherweise von 21,45 auf 21,88 Monate insgesamt und besonders stark bei Asylhauptsacheverfahren von 13,64 Monate auf 19,16 Monate angestiegen.

 

Hierzu führt der Präsident des Verwaltungsgerichts Thomas Lange aus:

 

„Der Anstieg der Verfahrenslaufzeit bei den Asylverfahren beruht auf der immer größer werdenden Komplexität der auch immer älter werdenden Verfahren, die oftmals durch neue Vorträge und Änderungen der asylrelevanten Grundlagen – auch gerade im Bereich des Rechts der Dublin Verordnungen – schwieriger als früher zu entscheiden sind und durch die wesentlich intensivere Tätigkeit der Rechtsanwälte und anderer helfenden Institutionen (Schriftsätze von über 100 Seiten sind nicht selten) immer umfangreicher werden.

 Die Altverfahrenslast mit länger als 2 bzw. 3 Jahren anhängigen Klageverfahren ist demgemäß beängstigend gestiegen. Waren Ende 2015 noch 619 Verfahren älter als 2 Jahre, sind es Ende 2019 insgesamt 2409, bei den über 3 Jahre alten Verfahren beträgt die entsprechende Steigerung von 242 auf 1084 bemerkenswerte 348 %.

 Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob jetzt schon von einer „Trendwende“ gesprochen werden kann. Auch die Umsetzung der Energiewende wird das für die Energieregion Lausitz örtlich zuständige Verwaltungsgericht Cottbus vor Herausforderungen stellen, sobald die ersten Genehmigungen für neue Investitionsvorhaben angefochten werden.

Wichtig wäre daher eine Verstärkung der für den Abbau der Altverfahren zur Verfügung stehenden Richterarbeitskraft, sogenannte Altlastenkammern könnten dann eingerichtet werden. „

Dr. Nocon