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Verwaltungsgericht Cottbus entscheidet umgehend über Abschiebung im Fall eines verurteilten pakistanischen Asylbewerbers

- Erschienen am 12.04.2019 - Pressemitteilung 002-19

Der Antragsteller wurde vom Amtsgericht Cottbus wegen des Vorwurfs, in der Nacht zum 30. September 2018 in betrunkenem Zustand mehrere Frauen in der Cottbusser Stadthalle sexuell belästigt zu haben, zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt (vgl. Bericht der Lausitzer Rundschau vom 28. März 2019, https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-gericht-pakistaner-wegen-sexueller-belaestigung-verurteilt_aid-37738197 bzw. am 29. März 2019, Printausgabe). Gegen seine für Montag, den 15. April 2019 geplante Abschiebung nach Pakistan hat er am Donnerstag, den 11. April 2019, 16:40 Uhr einen Antrag auf Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Cottbus gestellt. Diesen Antrag wies das Gericht mit Beschluss vom 12. April 2019, dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen 14.50 Uhr bekanntgegeben, zurück.

Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die vom Antragsteller gegen das Strafurteil des Amtsgerichts eingelegte Berufung seine Abschiebung nicht hindere. Sollte die Anwesenheit des Antragstellers im Berufungsverfahren gleichwohl erforderlich werden, könne er eine Erlaubnis zum Betreten des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Beschluss der 3. Kammer vom 12. April 2019 – VG 3 L 162/19 –