Mündliche Verhandlung in Sachen AfD gegen Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungVor dem Verwaltungsgericht Potsdam finden am 14. und 15. Januar 2026, jeweils 10:00 Uhr, im Saal des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg die mündlichen Verhandlungen in den Klageverfahren VG 9 K 188/21 und VG 9 K 1907/21 der Alternative für Deutschland, Landesverband Brandenburg, gegen das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, statt.
In Ergänzung der hierzu ergangenen Pressemitteilung vom 16. Oktober 2025 werden folgende Hinweise gegeben:
Hinweise für Medienvertreter
Ein gesondertes Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter findet zu diesen Terminen nicht statt.
Für Vertreter der Medien, die sich durch Vorlage eines gültigen Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung eines Medienunternehmens ausweisen, werden vorsorglich 48 Sitzplätze reserviert.
Vertreter der Medien erhalten ab 45 Minuten vor dem Beginn des Termins Zugang zum Sitzungssaal. 15 Minuten vor Beginn der Sitzung nicht eingenommene Plätze für Medienvertreter werden ab diesem Zeitpunkt auch an sonstige interessierte Zuhörer vergeben.
Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
Kameraleute und Fotografen, die sich lediglich kurzfristig zu Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal aufhalten, sind auch ohne Zuteilung eines Sitzplatzes zugelassen.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Sitzung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.
Hinweise für Zuhörer
Interessierte Zuhörer erhalten ab 45 Minuten vor dem Beginn des Termins Zugang zum Sitzungssaal. Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben und können nicht vorab reserviert werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
Allgemeine Hinweise
Es finden Personen- und Taschenkontrollen statt. Deshalb kann es zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Mobile IT-Geräte und Mobiltelefone sind im Sitzungssaal auf lautlos zu stellen. Tele-fonieren ist im Sitzungssaal nicht gestattet.
Das Mitführen von Tieren jeglicher Art (mit Ausnahme von Assistenzhunden sowie Diensthunden von Behörden und Hilfsorganisationen) im Gebäude ist untersagt.
Parkplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Weitere sitzungspolizeiliche Anordnungen, auch bezüglich der oben genannten Punkte, bleiben vorbehalten.
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat seinen Sitz in 14469 Potsdam, Jägerallee 9 – 12.