Toolbar-Menü

Verwaltungsgericht entscheidet über die Zugehörigkeit von Gemeindeteilen der Gemeinde Neuhausen/Spree zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

- Erschienen am 13.09.2023 - Pressemitteilung 008-23

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat heute eine weitere Klage einer Gemeinde gegen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mündlich verhandelt. Streitig war auch in diesem Verfahren ein Bescheid des Beklagten, welcher über die Gemeindeteile Haasow und Groß Döbbern hinaus die übrigen dreizehn Gemeindeteile des Gemeindegebietes der Klägerin zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden erklärt hatte.

Dieser Klage hat das Gericht hinsichtlich der Gemeindeteile Drieschnitz-Kahsel, Frauendorf, Groß Oßnig, Kathlow, Klein Döbbern und Sergen stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen (VG 8 K 435/17).

Das Sorben/Wenden-Gesetz bestimmt unter anderem diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile in dem Landkreis Spree-Neiße als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne des Gesetzes, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist. Diese Voraussetzung sei, soweit die Klage Erfolg hatte, nicht hinreichend belegt.

Die Entscheidungen können nach Zustellung der schriftlichen Urteile mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

(Dr. Nocon)