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Presseerklärung zur Geschäftslage des Verwaltungsgerichts Cottbus

- Erschienen am 14.01.2021 - Presemitteilung 001-21

Drei neue Richterstellen, eine neue Kammer, Trendwende bei Altverfahren

Die Eingänge 2020 betrugen 2680 Verfahren und sind damit gegenüber dem Vorjahr um 298 Sachen gestiegen, erledigt wurden 3204 Verfahren.

Wie in den Vorjahren ist das Gericht auch 2020, diesmal durch drei neue Richter, personell verstärkt worden. Ende 2020 versahen beim Verwaltungsgericht Cottbus nunmehr 30 Richter und Richterinnen ihren Dienst. Diese personelle Aufstockung versetzte das Gericht in die Lage, im März eine weitere Kammer zu bilden, womit es auf insgesamt neun Kammern gewachsen ist. Demgegenüber hatte das Gericht Anfang 2017 noch fünf Kammern mit insgesamt 15, im Verlaufe des Jahres sogar noch weniger Richtern bei 3937 Eingängen in jenem Jahr.  

Während des Jahres 2020 wurde die Zahl der nichtrichterlichen Beschäftigten um sechs erhöht.  

Der Verstärkung und der Erledigungsleistung ist zu verdanken, dass die Reste im Jahresvergleich gesunken sind, nämlich von 4957 auf 4437 und damit um 10,5 %. Hiernach überstiegen die Erledigungen die Eingänge um 20 %, die Erledigungsleistung von 2019 wurde dabei leicht übertroffen.

 Hierzu führt der Präsident des Verwaltungsgerichts Thomas Lange aus: 

„Das Jahr 2020 stand ab März unter dem Vorzeichen der Covid-19-Pandemie. Dem Gericht ist es dennoch gelungen, die Rechtsprechung nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern den Verfahrensanhang abzubauen. Die erfreuliche personelle Aufstockung mit Proberichtern, die über ein Drittel der Richterschaft ausmachen, bindet freilich sowohl bei den erfahrenen als auch den neuen Kollegen Zeit und Kraft für die Einarbeitung. Dennoch konnte im letzten Jahr der Anstieg der mehrere Jahre alten Verfahren gebremst werden. In der zweiten Jahreshälfte vermochte das Gericht zudem nicht nur die Zahl der überjährigen, sondern auch die Zahl der mehrere Jahre alten Verfahren – wenn auch leicht – erstmals seit Jahren zu reduzieren. Zu verdanken ist dies der personellen Verstärkung und der Einsatzbereitschaft der Richterschaft und der nichtrichterlichen Beschäftigten sowie flexiblen Antworten (beispielsweise zeitversetztes Arbeiten/Homeoffice) auf die pandemiebedingten Herausforderungen.“