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Eilanträge gegen Baumfällarbeiten für das Tesla-Werk Grünheide abgelehnt

Eilanträge gegen Baumfällarbeiten für das Tesla-Werk Grünheide abgelehnt

- Erschienen am 14.02.2020 - Pressemitteilung 002.20

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 14. Februar 2020 zwei Eilanträge anerkannter Naturschutzvereine gegen eine vom Landesumweltamt Brandenburg erteilte Genehmigung für Baumfällarbeiten auf dem Gelände des geplanten Tesla-Werkes in Grünheide zurückgewiesen.
Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 13. Februar 2020 hatte das Landesumweltamt  Brandenburg zuvor die Fällarbeiten, Stubbenrodung, das Freimachen des Baufeldes sowie die Baustelleneinrichtung gestattet. Hiergegen haben zwei Naturschutzverbände Widerspruch eingelegt und heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Eilrechtschutz beantragt.

Zur Begründung des Beschlusses führt das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) aus, dass die gemäß § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz erteilte Genehmigung des „vorzeitigen Beginns“ in Bezug auf die genehmigten Baumfällarbeiten vor dem Hintergrund des Prüfungsmaßstabes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren rechtmäßig sei. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt in seinem Bescheid sei nicht zu beanstanden. Die Baumfällarbeiten können demnach fortgeführt werden.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Februar 2020, VG 5 L 69/20


Kirkes
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts