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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) weist Klagen der Stadt Frankfurt (Oder) auf höhere Kostenerstattung für Gewässerunterhaltung ab

- Erschienen am 15.01.2024 - Pressemitteilung 001.24

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteilen vom 11. Januar 2024 (Aktenzeichen u. a.: VG 4 K 1195/19) mehrere Klagen der Stadt Frankfurt (Oder) gegen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz abgewiesen.

Mit den Klagen begehrte die Stadt Frankfurt (Oder) vom Land Brandenburg höhere Kostenerstattungen für die von der Stadt wahrgenommene Aufgabe als untere Wasserbehörde. Die Aufgaben als untere Wasserbehörde war den kreisfreien Städten (sowie den Landkreisen), bereits mit Wirkung zum 1. Januar 1995 übertragen worden. Die Verteilung der Kostenerstattungen durch das Land Brandenburg als Ausgleich für die durch die Aufgabenübertragung entstehenden Mehrkosten erfolgt nach einem im Wesentlichen seit den 1990iger Jahren unveränderten Verteilungsmaßstab.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) begründet die Klageabweisungen damit, dass es durchaus fraglich ist, ob der Verteilungsmaßstab den veränderten Gegebenheiten noch ausreichend Rechnung trägt. Dem Erfolg der Klagen stand jedoch entgegen, dass es seit dem Jahr 2005 an einer für die Verteilung der Mittel erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehlt.

Gegen das Urteil kann bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. Januar 2024, Az.: VG 4 K 1195/19