Toolbar-Menü

Sitzungspolizeiliche Anordnung für die Sitzung der 1. Kammer am 28. Oktober 2020 zur Aufrechterhaltung der Ordnung mit Blick auf die Bestimmungen der Verordnung über den Umgang mit SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

- Erschienen am 15.10.2020 - Pressemitteilung 014-20

Das Verwaltungsgericht informiert über nachfolgende sitzungspolizeiliche Anordnung für die Sitzung der 1. Kammer am 28. Oktober 2020 und bittet Vertreter der Presse und sonstiger Medien, dem Verwaltungsgericht einen Teilnahmewunsch zuvor nach Möglichkeit fernmündlich unter der Rufnummer 0355 – 4991 – 6411 anzuzeigen.   

VG 1 K 704/20 und VG 1 K 710/20 

In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren

der Stadt Königs Wusterhausen ./. den Landrat des Landkreises Dahme Spreewald als allgemeine untere Landesbehörde 

wird zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2020 und mit Blick auf die Bestimmungen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-UmgV), nach § 176 Abs. 1 GVG angeordnet:

  1. Im Sitzungssaal D des Verwaltungsgerichts ist die Anzahl der Sitzplätze für Vertreter der Presse und anderer Medien sowie für sonstige Zuhörer mit Blick auf den aus seuchenrechtlichen Gründen gebotenen Mindestabstand von 1,5 Metern, § 1 Abs. 2 S. 1 SARS-CoV-2-UmgV, auf  15 Plätze beschränkt. Es dürfen nur so viele Personen eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.  Für die Presse und andere Medien wird bis 5 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung ein Kontingent von fünf Plätzen freigehalten, die in der Reihenfolge des Eintreffens der jeweiligen Personen im Gerichtsgebäude vergeben werden; sofern ein Platz dieses Kontingents nicht in Anspruch genommen wird, kann er an sonstige Zuhörer vergeben werden.  Die für sonstige Zuhörer insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze werden ebenfalls nach der Reihenfolge des Eintreffens der jeweiligen Personen im Gerichtsgebäude vergeben.
  2. Solange laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://corona.rki.de) in der kreisfreien Stadt Cottbus kumulativ mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage vorliegen, haben sämtliche Zuhörer ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.  

Der Vorsitzende der 1. Kammer

gez. Vogt