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Klage gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ruhland abgewiesen

- Erschienen am 16.04.2020 - Pressemitteilung 006-20

Auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht die Klage des ehemaligen ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ruhland, Herrn Uwe Kminikowski, gegen die Wahl seines Nachfolgers vom 26. Mai 2019 abgewiesen. Die Klage ist bereits unzulässig, weil nicht der Kläger, sondern der CDUAmtsverband Ruhland das Wahleinspruchsverfahren vor der Gemeindevertretung durchgeführt hat.

Das Urteil (VG 1 K 1368/19) kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Dr. Nocon