Zwei Lehrerstellen an der Lausitzer Sportschule nunmehr besetzbar
- Erschienen am - PresemitteilungDas Staatliche Schulamt hat im August 2019 zwei Stellen für Lehrertrainer in der Sportart Handball an der Lausitzer Sportschule Cottbus ausgeschrieben, nachdem die bisher dort eingesetzten Lehrertrainer – darunter die Antragstellerin – an andere Schulen umgesetzt worden waren. Auf die aktuelle Stellenausschreibung hatte sich u.a. die Antragstellerin beworben.
Die Antragstellerin wandte sich mit ihrem Eilantrag gegen eine Entscheidung des Staatlichen Schulamtes, sie im Auswahlverfahren außer Acht zu lassen. Die Bewerbung der Antragstellerin hatte das Staatliche Schulamt mit der Begründung abgelehnt, dass sie von der Sportschule an eine andere Schule umgesetzt worden sei. Die Gründe hierfür lägen in einer jahrelangen Konfliktsituation an der Schule.
Auf den hiergegen gestellten Eilantrag vom 29. August 2019 hat das Verwaltungsgericht Cottbus am 11. Oktober 2019 entschieden, dass die Behörde jene Bewerber vom Auswahlverfahren habe ausschließen dürfen, für die ein sachlicher Ausschlussgrund greife. Hier liege der sachliche Grund darin, dass die Antragstellerin kurze Zeit zuvor umgesetzt worden sei. Sinn und Zweck der Umsetzung sei es aber gerade gewesen, dass die Antragstellerin ihren Dienst nicht mehr an der bisherigen Schule leisten solle und dürfe. Diese Umsetzungsentscheidung sei für die Antragstellerin solange verbindlich, bis sie aufgehoben worden sei. Die Umsetzung sei aber nicht Gegenstand des Eilverfahrens, sondern sei in einem gesonderten Widerspruchsverfahren zu prüfen.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus kann das Besetzungsverfahren für die zwei Stellen als Lehrertrainer daher fortgesetzt werden.
Gegen diesen Beschluss (VG 4 L 458/19) kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.