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Eingeschränkte Erreichbarkeit wegen Corona

- Erschienen am 17.03.2020 - Pressemitteilung 002-20

Presseerklärung zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Verwaltungsgerichts Cottbus

Mit Wirkung vom heutigen Tage hat der Präsident des Verwaltungsgerichts zur Verringerung des Übertragungs- und Ansteckungsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus und gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Rechtsprechungsaufgaben des Gerichts angeordnet,

dass der allgemeine Publikumsverkehr grundsätzlich eingestellt wird mit Ausnahmen für ehrenamtliche Richter/innen, Teilnehmer/innen und Besucher/innen von Sitzungen im Gerichtsgebäude und für den Zutritt zur Wahrung der Rechtspflege.

 

„Die Rechtspflege wird bis auf weiteres soweit wie möglich aufrechterhalten, die Kammern des Gerichts sind weiter entscheidungsfähig, eine Bereitschaftsdienstregelung für den Fall weiterer Betriebseinschränkungen wird vorbereitet. Bereits in der letzten Woche hatte ich die Richterschaft darauf hingewiesen, dass es dieser sowohl im Interesse der eigenen Gesundheit als auch der möglicherweise stärker gefährdeten Anteile der Bevölkerung obliegt, die Verbreitung des Virus soweit wie möglich zu verhindern.

Deshalb regte ich bereits im Vorgriff auf die nunmehr ergangene Regelung an, insofern von der richterlichen Unabhängigkeit Gebrauch zu machen, als stärker als bisher das Homeoffice zur Arbeitsbewältigung genutzt werde könne. In vielen Fällen biete die Bearbeitung der Streitfälle außerhalb der Diensträume auch Vorteile über die vermiedene Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr o.ä. hinaus. So könne es gerade im Interesse der Verfahrensbeteiligten liegen, statt einer mündlichen Verhandlung eine schriftliche oder fernmündliche Information (vorab) über die Erfolgsaussichten zu erhalten, was auch für terminierte Verfahren gelte“ wie Präsident Lange ausführt.

 

Besucher des Gerichts werden gebeten zu beachten, dass im Hinblick auf die Corona-Epidemie zur Sicherheit von Besuchern und Beschäftigten gleichermaßen von persönlichen Vorsprachen in der Rechtsantragstelle abgesehen werden soll, und gebeten, ihre Anliegen schriftlich einzureichen.

 Thomas Lange