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Verwaltungsgericht entspricht Eilantrag des Abgeordneten Rainer Schamberger gegen die Fraktion der AfD im Kreistag Dahme-Spreewald

- Erschienen am 17.12.2021 - Pressemitteilung 019-21

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2021 im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass der Abgeordnete Rainer Schamberger weiterhin Mitglied der Fraktion der Alternative für Deutschland im Kreistag des Landeskreises Dahme-Spreewald ist.

Der Ausschluss des Kreistagsabgeordneten in der Fraktionssitzung vom 01. November 2021 sei offensichtlich verfahrensfehlerhaft gewesen. Weder habe dieser Sitzung entsprechend der Geschäftsordnung der Fraktion ein schriftlich begründeter Antrag zu Grund gelegen noch habe die Tagesordnung für diese Sitzung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt verzeichnet. Darüber hinaus sei dem Antragsteller das rechtliche Gehör versagt worden.

Der Beschluss (Aktenzeichen: VG 1 L 369/21) kann mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

 (Dr. Nocon)