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Lunapharm unterliegt im vorläufigen Rechtsschutz gegen die Arzneimittelaufsicht

- Erschienen am 18.03.2020 - Presemitteilung 02/2020

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit dem nunmehr den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss den Antrag der Firma Lunapharm Deutschland GmbH auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen zwei Bescheide des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg abgelehnt. 

Das Landesamt hatte die der Lunapharm Deutschland GmbH erteilte Erlaubnis sowohl zum Herstellen als auch zum Großhandel von Arzneimitteln widerrufen und dem Unternehmen zudem diese Tätigkeiten und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln untersagt. 

Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung in dem sehr umfangreichen gerichtlichen Verfahren die Auffassung des Landesamtes, dass die Zuverlässigkeit des Unternehmens im Umgang mit Arzneimitteln nicht mehr gegeben ist. Denn das Unternehmen hat wiederholt gegen seine arzneimittelrechtlichen Sorgfaltsplichten verstoßen, indem es sich insbesondere am Handel von gefälschten oder in unsicheren Vertriebswegen gehandelten Krebsmedikamente beteiligte.   

Gegen den Beschluss hat die Antragstellerin bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

VG Potsdam, Beschluss vom 13. März 2020 - VG 6 L 278/19 -