Neue Präsidentin des Verwaltungsgerichts Potsdam
- Erschienen am - PresemitteilungFrau Ariane Holle hat am heutigen Tag ihren Dienst als Präsidentin des Verwaltungsgerichts Potsdam angetreten und den Vorsitz der 11. Kammer des Gerichts übernommen.
Frau Holle studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, Göttingen und Dresden. Nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens trat sie am 1. März 2000 als Richterin auf Probe ihren Dienst am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) an. Sie wurde am 29. Juni 2006 zur Richterin am Verwaltungsgericht bei dem Verwaltungsgericht Cottbus ernannt und zum 19. Oktober 2010 an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) versetzt. Im Anschluss an ihre Ersatzerprobung bei dem Ministerium der Justiz wurde Frau Holle zum 17. Mai 2018 zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ernannt und absolvierte im Anschluss das sog. Trainee-Programm wiederum im Ministerium der Justiz. Am 24. März 2021 folgte ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Am 1. März 2023 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ernannt.
Frau Holle tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Jan Bodanowitz an, der seit dem 1. Januar 2025 zunächst kommissarisch und nach seiner Ernennung zum Ministerialdirigenten die Leitung der Abteilung 1 im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg übernommen hat.
Hintergrund: Das - größte brandenburgische - Verwaltungsgericht Potsdam ist für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten erster Instanz zuständig; sein Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. Das Verwaltungsgericht Potsdam ist weiterhin für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig in Angelegenheiten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und dem Landespersonalvertretungsgesetz; zudem nimmt das Gericht die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit erster Instanz im Land Brandenburg wahr.