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Verfahren des Herrn Georg Friedrich Prinz von Preußen beim Verwaltungsgericht Potsdam eingestellt

- Erschienen am 19.04.2023 - Pressemitteilung 04/2023

Der Vorsitzende der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschlüssen vom 17. April 2023 die Verfahren des Herrn Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg um Ausgleichsleistungen für Immobilien (VG 1 K 885/22) bzw. für sonstige Vermögenswerte (VG 1 K 1702/22) eingestellt, nachdem auch der Beklagte den Rechtstreit jeweils für in der Hauptsache erledigt erklärt hatte.

Die Kosten der Verfahren sind jeweils dem Kläger auferlegt worden. Das Gericht hat dabei darauf abgestellt, dass aus Gründen der Billigkeit der Kostenübernahmeerklärung des Klägers gefolgt wird, da seine nach einem vom Gericht gegebenen rechtlichen Hinweis abgegebenen Erledigungserklärungen einer Klagerücknahme gleichkommen, bei der die Kostenlast ebenfalls beim Kläger läge. Der in dem Verfahren VG 1 K 885/22 bestimmte Termin zur mündliche Verhandlung am 13. Juni 2023 wurde dementsprechend aufgehoben.

Verwaltungsgericht Potsdam – VG 1 K 885/22 und VG 1 K 1702/22