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Presseerklärung zur Geschäftslage des Verwaltungsgerichts anlässlich des Jahrespressegesprächs 2018 der Justizbehörden in Cottbus

Überblick über die Geschäftslage des Verwaltungsgerichts Cottbus 2017

- Erschienen am 22.02.2018 - Pressemitteilung 003-18

Die Eingänge 2017 betrugen 3937 Verfahren und lagen damit um über 20 % höher als im 2016 (3192) mit einer damaligen Steigerungsrate von nur 2,11 %. (Interessant erscheint insofern der Vergleich mit dem Jahr, in dem zum letzten Mal eine ausgeglichene Geschäftssituation vorlag: 2011 gingen 1434 Verfahren ein (= 36 % der jetzigen und 45 % der Eingänge 2016), 1499 Verfahren wurden erledigt, es blieben Reste von 1376 übrig. Anders als 2017 mit 11,7 standen damals dem Gericht noch 14,7 Richterarbeitskräfte in Rechtssachen zur Verfügung. Einer 2017 etwa verdreifachten Eingangszahl steht im Verhältnis zu 2011 um 20% reduzierte Richterschaft gegenüber). 2017 sind 2034 Asylstreitverfahren eingegangen. Damit machen die Asylverfahren mehr als die Hälfte (51,6%) aller neuen Eingänge aus. Gegenüber 2016 (1579) sind die Eingänge in Asylsachen um ca. 29 % und gegenüber 2015 (1326) um 53% gestiegen. Seit dem Jahr 2011 haben sich die Eingänge in Asylsachen mehr als verdreizehnfacht.

Insgesamt wurden 2909 Verfahren erledigt (20,6 pro Richterarbeitskraft). Dies ist eine Steigerung der Erledigungszahl gegenüber dem Vorjahr (2414) um 20% und nahezu eine Verdoppelung im Vergleich zu den Erledigungen 2011, als noch 14,7 und damit 20% mehr Richter in Rechtssachen beim Gericht tätig waren. Trotz dieser Erledigungsleistung sind die Reste - wie jedes Jahr seit 2011 – auch 2017 gestiegen. Die Reste sind von 3540 Ende 2015 auf 4322 Ende 2016 (22,1 % Zuwachs gegenüber Vorjahr) und zuletzt Ende 2017 auf 5358 (23% Zuwachs gegenüber dem Vorjahr) angewachsen, obwohl die Erledigungsleistung des Gerichts – gerade auch angesichts der wechselhaften Personalsituation – im Spitzenbereich lag (vgl. Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2017: „ Das Verwaltungsgericht Cottbus erledigt eine beeindruckende Zahl von Klage- und Eilverfahren…hat dieses Gericht nicht nur seine Erledigungsleistung gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich gesteigert… reicht die (künftige) Personalausstattung aber leider noch nicht aus, um eine zügige Erledigung der hohen Zahl an Asylverfahren sicherzustellen „) . Auf jede für Rechtsprechungsaufgaben Ende 2017 zur Verfügung stehende Richterarbeitskraft entfielen 456 (2016 noch 326) anhängige Verfahren.

Im Anschluss auf die schon in dem Bericht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom Mai 2017 als dramatisch bezeichnete Belastungssituation der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg muss weiter für das Verwaltungsgericht Cottbus darauf hingewiesen werden, dass diese Situation zusätzlich noch dadurch einschneidend verschärft worden sei, dass dieses davor seit vielen Jahres personell nicht hinreichend mit (dauerhaften) Richterstellen ausgestattet worden sei und sich die gegenwärtige sowie zukünftige Personalsituation zunächst als prekär abzeichnete.

Für 2017 stand dem damaligen Bedarf des Gerichts von 24,45 Richterarbeitskräften eine mögliche Personalverwendung in Rechtssachen von lediglich 11,7 (gesamt: 13,25) gegenüber, also rund der Hälfte des Erforderlichen. Für 2018 ist nach der zu Grunde zulegenden Personalübersicht des Vorjahres nur noch von 11,32 Richterarbeitskräfte in Rechtssachen (gesamt: 13,17) zum Jahresanfang auszugehen, allerdings seit Mitte Januar 2018 verstärkt durch einen Proberichter.

Unter Einbeziehung der dankenswerterweise durch die Ministerien 2017 und wie vor geschildert erfolgten personellen Verstärkung des Gerichts einerseits, aber auch der bedauerlichen Abgänge einer Richterin und eines Richters nach Berlin andererseits ist danach eine durchgreifende Verbesserung der Personalsituation des Verwaltungsgerichts Cottbus nicht gelungen, so dass auf dieser Basis mit einer Verringerung der Reste trotz der sehr hohen Erledigungsleistung bedauerlicherweise nicht gerechnet werden kann.