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Verwaltungsgericht Cottbus entscheidet über Klagen der ehemaligen Amtsdirektorin des Amtes Burg (Spreewald) und eines Gemeindevertreters der Gemeinde Burg (Spreewald)

- Erschienen am 22.05.2019 - Pressemitteilung 003-19

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat gestern die Klage (VG 1 K 1574/18) der ehemaligen Amtsdirektorin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Abwahl abgewiesen. Das Gericht teilte die Auffassung der Klägerin nicht, dass der Beschluss über die Abwahl verfahrensfehlerhaft gefasst worden sei.

Der Klage (VG 1 K 9/18) des Mitglieds der Gemeindevertretung der Gemeinde Burg (Spreewald) Siegbert Budischin gegen seine Abwahl als Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Burg (Spreewald) hat das Gericht stattgegeben. Einen wichtigen Grund für die Abwahl des Klägers hat die Kammer nicht erkennen können.

Die schriftlichen Begründungen der Urteile stehen noch aus. Die Urteile sind mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechtbar.