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Vorläufiger Rechtsschutz des Veranstalters von „Second Horizon Festival“ gegen das von der Gemeinde Schönefeld ausgesprochene Veranstaltungsverbot erfolglos

- Erschienen am 23.06.2017 - Presemitteilung 009-17

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag des Veranstalters des Second Horizon Festivals gegen die Gemeinde Schönefeld abgelehnt.

Die Gemeinde Schönefeld hatte dem Veranstalter die Durchführung des vom 23. bis 26. Juni 2017 geplanten Festivals am Kiessee in Kiekebusch untersagt. Im Wesentlichen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Veranstalter über eine Vielzahl erforderlicher Genehmigungen nicht verfüge. So fehle es an einer Genehmigung der Bauaufsicht bezüglich von Anlagen, die sich auf dem Gelände befinden. Auch Genehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz durch die Forstbehörde und für den Zelt- und Campingplatz stünden aus. Dies sei aber auch zur Abschätzung der Gefahren von Bedeutung. Ohne die Möglichkeit einer rechtmäßigen Unterbringung der Festival-Teilnehmer seien die Besucherströme nicht mehr ordnungsgemäß lenkbar. Letzteres lasse das Sicherheitskonzept außer Acht, ebenso wie nicht ordnungsgemäß gesicherte Baulichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände.  Schließlich müsse der Veranstalter es sich zurechnen lassen, dass er erst sehr spät Unterlagen zur Prüfung eines gefahrenfreien Verlaufs der Veranstaltung eingereicht habe.

Der Beschluss kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

(Beschluss vom 23. Juni 2017 – 3 L 414/17)