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Eilantrag gegen Sperrung des Helenesees beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingegangen

- Erschienen am 24.06.2021 - Pressemitteilung 010-21

Beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ging am 24. Juni 2021 ein Eilantrag der Betreibergesellschaften bzw. des Betreibers des Helenesees in Frankfurt (Oder) ein. Antragsgegner ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.

Mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 21. Mai 2021 hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Betretungs- und Befahrverbote für Teile des Helenesees, insbesondere für Strand- und Uferbereiche, angeordnet. Hiergegen haben die Betreibergesellschaften und der Betreiber beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Widerspruch eingelegt und am 24. Juni 2021 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Eilrechtsschutz beantragt.

Der Antrag ist dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zugestellt worden. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein konkreter Entscheidungstermin kann nicht mitgeteilt werden. Nach Beiziehung der Verwaltungsvorgänge des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, dem Eingang der Stellungnahmen aller Beteiligten und der umfassenden Prüfung des Sachverhaltes wird das Verwaltungsgericht durch Beschluss entscheiden. Nach Zustellung der Entscheidung an die Beteiligten wird eine weitere Presseerklärung folgen.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen: VG 5 L 237/21