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Amt muss Eichenprozessionsspinner wirksam bekämpfen

- Erschienen am 25.06.2026 - Presemitteilung 002-26

Mit Beschluss vom 24. Juni 2026 hat das Verwaltungsgericht dem Antrag einer Privatperson auf Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an elf sich auf gemeindlichem Grund befindenden Eichen stattgegeben. Das Amt Unterspreewald wurde im Wege der einstweiligen Anordnung zu wirksamen Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet. Nach Auffassung des Gerichts hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass es bei ihm und seiner Familie zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen (u.a. anhaltendem Hautausschlag) durch den Eichenprozessionsspinner auf den in unmittelbare Nähe zum Wohnhaus der Familie stehenden Eichen gekommen ist. Er könne daher wirksame Schutzmaßnahmen verlangen. Die vom Amt bisher vorgenommenen Maßnahmen in Form von Absperrungen und Besprühen der Bäume seien nicht ausreichend gewesen. Auf begrenzte Kapazitäten und ein Vorgehen nach Prioritäten könne sich die Ordnungsbehörde zwar grundsätzlich berufen. Im vorliegenden Fall seien Hinderungsgründe aber nicht hinreichend dargelegt worden.

 

Gegen den Beschluss (VG 3 L 283/26) ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statthaft.

In Vertretung

(Piekos)