Klage des Naturschutzbundes Deutschland gegen eine Baugenehmigung zum Umbau ehemaliger Rinderställe in eine Putenmastanlage in Reitwein
- Erschienen am - PresemitteilungTermin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) verhandelt am Dienstag, den 26. November 2024, um 11.30 Uhr in Saal II in öffentlicher Sitzung über die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen eine Baugenehmigung zum Umbau von drei ehemaligen Rinderställen in eine Mastanlage für 14.920 Puten in Reitwein (Aktenzeichen: VG 7 K 233/23).
Anlass der Klage ist eine Baugenehmigung, die der Landrat des Landkreises MärkischOderland erteilt hat. Der Kläger macht die Verletzung naturschutzrechtlicher Vorschriften geltend. Der Kläger befürchtet insbesondere erhebliche Beeinträchtigungen der FFHGebiete „Oder Neiße Ergänzung“ und „Trockenrasen im Oderbruch“. Ferner trägt er vor, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets (SPA) „Mittlere
Oderniederung“ nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Zudem bestünden weitere Besorgnisse wegen der zu erwartenden Schall-, Geruchs- und Bioaerosolimmissionen.