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Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt am 25. März 2026 eine Klage des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Bad Freienwalde wegen der Nutzung eines Dienstfahrzeuges für private Zwecke

- Erschienen am 26.02.2026 - Presemitteilung 002.26

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) verhandelt nunmehr am Mittwoch, den 25. März 2026, um 10.00 Uhr in Saal II, in öffentlicher Sitzung über die Klage (Aktenzeichen: VG 2 K 482/23) des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Bad Freienwalde gegen die Stadt Bad Freienwalde.

Gegenstand der Klage ist ein Bescheid der Stadt Bad Freienwalde, mit dem die Stadt Bad Freienwalde vom ehemaligen Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde wegen der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs auf der Grundlage von beamten- bzw. besoldungsrechtlichen Vorschriften eine Rückforderung in Höhe von 20.013,91 Euro geltend macht. Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde beruft sich darauf, dass ihm durch die Stadtverordnetenversammlung die Nutzung eines Dienstwagens (auch) für private Zwecke gestattet wurde und ihm auch im Übrigen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei.