Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt am 26. November 2026 eine Klage des BUND Brandenburg e. V. gegen eine Anlage zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosionsgefährlichen oder explosionsfähigen Stoffen im Storkower Ortsteil Bugk
- Erschienen am - PresemitteilungDer ursprünglich für den 29. Oktober 2026 angekündigte Termin des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) wurde verlegt. Nunmehr verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) am 26. November 2026, um 10.00 Uhr in Saal III, in öffentlicher Sitzung über die Klage (Aktenzeichen: VG 5 K 717/23) des BUND Brandenburg e. V. gegen das Landesamt für Umwelt.
Der BUND Brandenburg klagt gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt der Nammo Defence Germany GmbH am 7. Juni 2021 erteilt hat. Die Nammo Defence Germany GmbH, die zum Verfahren beigeladen wurde, betreibt auf einem ehemaligen NVA- und Bundeswehrgelände im Storkower Ortsteil Bugk eine Anlage für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen der Entsorgung und Verwertung. Es besteht eine Erlaubnis nach § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG). Nunmehr soll die Anlage teilweise umgebaut und saniert werden und dann als Anlage zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosionsgefährlichen oder explosionsfähigen Stoffen im Sinne des SprengG betrieben werden.