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Verwaltungsgericht verhandelt das Klageverfahren der Haasenburg GmbH gegen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

- Erschienen am 27.09.2023 - Presemitteilung 010-23

I.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus wird am

Donnerstag, den 23. November 2023 um 10:45 Uhr im Sitzungssaal D

des Verwaltungsgerichts Cottbus

 über die Klage der Haasenburg GmbH gegen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mündlich verhandeln.

 In dem Verfahren ist im Wesentlichen der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe streitig, die auch die Möglichkeit einer stationären Unterbringung der Kinder und Jugendlichen auf Grund freiheitsentziehender Maßnahmen boten. Die Einrichtungen betrieb die Klägerin in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg auf der Grundlage eines Konzepts, das mit einem System abgestufter Beaufsichtigung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie einem Bonus-/Malus-System arbeitete.

Nachdem es ab 2005 zu Selbst- und Fremdverletztungen und zu Suiziden von Jugendlichen gekommen war, erließ das seinerzeitige Landesjugendamt Auflagen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen und verfügte im Juli 2013 einen Aufnahmestopp für die Einrichtungen der Klägerin. Auf Anweisung des Beklagten widerrief es im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis für die drei Kinder- und Jugendzentren und verfügte die Betriebseinstellung mit der Begründung, es bestehe eine erhebliche Gefahr für das körperliche, seelische und geistige Wohl der Minderjährigen, die unter anderem auf dem rigiden pädagogischen Konzept der Klägerin und den dort vorgesehenen Anti-Agressionsmaßnahmen gründe.

II.

Der Kammervorsitzende wird angesichts eines zu erwartenden großen Interesses der Öffentlichkeit und der beschränkten Sitzplatzkapazität im Sitzungssaal den Zugang durch eine sitzungspolizeiliche Anordnung regeln. Hierüber wird das Verwaltungsgericht gesondert informieren.

(Vogt)