Toolbar-Menü

Terminshinweis

- Erschienen am 29.08.2018 - Pressemitteilung 009-18

Am 5. September 2018, 11:00 Uhr, verhandelt das Verwaltungsgericht Cottbus (Sitzungssaal A) die Klage eines Altanschließers gegen den Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband. Mit der Klage soll der Zweckverband verpflichtet werden, einen bereits bestandskräftigen Wasserversorgungsbeitragsbescheid aufzuheben. Bei der Entscheidung kommt es auf die Rechtsfrage an, ob nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 – 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - bestandskräftige Beitragsbescheide aufzuheben sind, die auf einer verfassungswidrigen rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. beruhen.

Um ausreichend Sitzplätze bereitzustellen, wird gebeten, die Teilnahme bis zum 3. September 2018 anzukündigen.

Aktenzeichen VG 4 K 1700/17

Dr. Nocon