Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Amtes Döbern-Land gegen Kommunalaufsichtsmaßnahmen ab
- Erschienen am - PresemitteilungDie 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am 29. März 2017 in einem Eilverfahren den Antrag des Amtes Döbern-Land gegen eine kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung und die Androhung einer Ersatzvornahme abgelehnt.
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße hatte dem Antragsteller im Wesentlichen aufgegeben, die seit dem 01. November 2016 vakante Stelle des Amtsdirektors bis Ende Februar 2017 auszuschreiben. Eine Ausschreibung hatte der Amtsausschuss im Dezember 2016 abgelehnt, weil er angesichts der achtjährigen Dauer der Amtszeit des Amtsdirektors und eines beabsichtigten Zusammenschlusses der amtsangehörigen Gemeinden eine finanzielle Belastung auf Grund möglicher Versorgungsansprüche des Amtsdirektors befürchtet.
Die Kammer ist davon ausgegangen, dass die Kommunalaufsichtsbehörde im Wesentlichen rechtsfehlerfrei entschieden habe. Dem Amtsausschuss stehe hier insbesondere kein Entscheidungsspielraum zu, wann er die Stelle des Amtsdirektors ausschreibe. Zwar hätten alle sieben amtsangehörigen Gemeinden ihre grundsätzliche Absicht bekundet, eine Einheitsgemeinde zu bilden; es sei jedoch völlig ungewiss, wann es hierzu kommen könnte.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
(Beschluss vom 29. März 2017 – VG 1 L 131/17)